Welche Daten und Unterlagen hat die Anmeldung einer Veranstaltung zu enthalten?

Generell enthält das auszufüllende Veranstaltungsformular Hinweise auf alle beizulegenden Konzepte und Unterlagen die laut dem NÖ-Veranstaltungsgesetz notwendig sind.

Das Veranstaltungsformular beinhaltet alle Daten die für eine ordentliche Anmeldung erforderlich sind:

  • Namen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder derzeitiger gewöhnlicher Aufenthaltsort des Veranstalters und der gegebenenfalls vom Veranstalter namhaft gemachten Ansprechperson.
     
  • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragenen Erwerbsgesellschaften die Bezeichnung und den Sitz der Gesellschaft sowie den Namen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichen Aufenthaltsort jener Person, die zur Vertretung nach außen berufen sind.
     
  • Eine Person (Veranstalter oder Ansprechperson), die während der Veranstaltung anwesend und für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist, wobei diese Ansprechperson vom Veranstalter durch Mitteilung an die Behörde bis zu einem Tag vor Beginn der Veranstaltung ausgetauscht werden kann.
     
  • Den Ort der Veranstaltung und die genaue Bezeichnung der Veranstaltungsbetriebsstätte unter Anschluss eines Lageplanes sowie Namen und Anschrift ihres Eigentümers.
     
  • Den Zeitraum, in dem die Veranstaltung durchgeführt wird.
     
  • Die Bezeichnung und den Gegenstand der Veranstaltung.
     
  • Wenn die Veranstaltung in Zelten oder ähnlichen mobilen Einrichtungen stattfindet oder die Nutzung technischer Geräte (z.B. Schaukeln, Riesenräder, Hochschaubahnen u. dgl.) durch den Besucher vorgesehen ist, eine Bescheinigung über die Zertifizierung des Zeltes, der mobilen Einrichtung oder des technischen Geräts durch eine im EWR oder in der Türkei akkreditierte Organisation zur Zertifizierung von Produkten (z.B. TÜV, österreichisches Normungsinstitut). Anstelle der Zertifizierung des Zeltes oder der mobilen Einrichtung, in der die Veranstaltung stattfindet, kann auch eine Bestätigung eines Fachkundigen (Zivilingenieur, Baumeister, etc.), über die Stabilität und Eignung des Zeltes oder der mobilen Einrichtung für den Veranstaltungszweck vorgelegt werden.
     
  • Den Nachweis der Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte, gegebenenfalls einen Überprüfungsbefund.
     
  • Ein sicherheits-, brandschutz- und ein rettungstechnisches Konzept, welche einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung gewährleisten. Je nach Art der Veranstaltung kann es erforderlich sein, dass die beizubringenden Konzepte von einer fachkundigen Person (z.B. Zivilingenieur, Baumeister, Feuerwehr, Rettungsdienststelle, Polizei usw.) auf deren Tauglichkeit geprüft und entsprechend bestätigt werden müssen, um seitens der Veranstaltungsbehörde anerkannt zu werden. Es ist daher empfehlenswert, bereits vor der Anmeldung der Veranstaltung diesbezüglich mit der zuständigen Veranstaltungsbehörde Kontakt aufzunehmen und abzuklären, welchen Umfang diese Konzepte aufweisen müssen.
     
  • Eine Erklärung des Veranstalters, dass alle sicherheitsrelevanten bau- und bautechnischen Bestimmungen eingehalten werden.
     
  • Bei Veranstaltungen im Freien ein Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände und ein Konzept zur Vermeidung einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarschaft. Es ist empfehlenswert, dass bei derartigen Veranstaltungen die Nachbarschaft vom Veranstalter entweder schriftlich oder persönlich über die Art und den geplanten Ablauf der Veranstaltung informiert wird.
     
  • Die erwartete Gesamtbesucheranzahl.
     
  • Die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können.
     
  • Eine Darstellung der Verkehrssituation erforderlichenfalls unter Anschluss eines Verkehrskonzeptes.
     
  • Bei Veranstaltungen mit einer Besucheranzahl über 500 und bei Veranstaltungen, bei denen im besonderen Maße die Gefahr von Unfällen gegeben ist (z.B. Verwendung von Schaukeln, Rutschbahnen, Autodromen oder Motorsportveranstaltungen) muss der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung erbracht werden.

 

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