Öffentliche Veranstaltungen
Was benötigen Sie alles für eine ordentliche Anmeldung?
Schritt 1: Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
Veranstaltungen im Sinne des NÖ Veranstaltungsgesetzes dürfen nur in geeigneten von der Behörde bewilligten Veranstaltungsstätten (Gebäude, Ort usw.) durchgeführt werden. In einem ersten Schritt ist nach Auswahl der Location festzustellen, ob und für welche Veranstaltungen die Veranstaltungsbetriebsstätte bewilligt ist (=schriftlicher Bescheid).
Gibt es keine Genehmigung für die Veranstaltungsbetriebsstätte kann seitens der Veranstaltungsbehörde die Durchführung und Ankündigung der Veranstaltung untersagt werden. Ist eine geeignete Bewilligung vorhanden, ist diese bei der Anmeldung beizulegen.
Gibt es noch keine bzw. keine geeignete Bewilligung für die Veranstaltungsstätte muss diese spätestens gleichzeitig mit der Veranstaltungsanmeldung (Formular) beantragt werden.
Hier kommen Sie zu den Veranstaltungsorten in Wiener Neustadt
Schritt 2: Veranstaltungsanmeldung
Die Veranstaltungsbehörde hat bei anzeigepflichtigen öffentlichen Veranstaltungen stets zu prüfen, ob bzw. welche Sicherheitsmaßnahmen im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Gesundheit der Veranstaltungsbesucher und mitwirkenden Personen sowie des Nachbarschafts- und des Umweltschutzes beachtet werden müssen. Es liegt daher vor allem im Interesse des Veranstalters/der Veranstalterin im Sinn einer möglichst raschen und effizienten Verfahrensabwicklung schon bei der Veranstaltungsanzeige die für die Entscheidung der Behörde maßgeblichen Informationen bekannt zu geben.
