Wo und wann ist eine Veranstaltung anzumelden?
Eine Veranstaltung ist in der Regel bis 3.000 Besucher bei der Gemeinde des Veranstaltungsortes spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Die Anmeldung hat jedoch bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen, wenn
a.) sich die Veranstaltung über mehrere Gemeinden erstreckt,
b.) die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Betriebsstätte/Veranstaltung besuchen können, 3000 Personen übersteigt,
c.) Filme auf Projektionsflächen von mehr als 9m2 vorgeführt werden,
d.) bei Tanzveranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln zur Belustigung der Besucher Stoffe in die Veranstaltungsbetriebsstätte eingebracht werden
Veranstaltungen sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
(Link Kontakt wo Adresse angegeben wird)
Die Anmeldung hat bei der Landesregierung zu erfolgen, wenn,
a.) sich die Veranstaltungsbetriebsstätte über mehrere Bezirke erstreckt,
b.) die Veranstaltungsbetriebsstätte bei Veranstaltungen im Umherziehen genutzt wird,
c.) Motorsportveranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der StVO durchgeführt werden,
d.) der Betrieb eines Freizeit-, Themenparks oder die Zuschaustellung gefährlicher Tiere erfolgt,
e.) Musikfestivals, bei denen die Höchstzahl 50.000 der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, übersteigt.
Veranstaltungen sind bei der Landesregierung spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
