Informations-, Werbungs- und Verkaufsstände
Informations-, Werbungs- oder Verkaufsstände "im öffentlichen Raum" gelten laut Gesetz nicht als "Veranstaltungen", unterliegen aber dennoch der Genehmigung durch das Magistrat der Stadt Wiener Neustadt. Sie benötigen dazu eine behördliche Bewilligung gemäß §82 der Straßenverkehrsordnung 1960.
In einem ersten Schritt gilt es abzuklären, ob der von ihnen gewünschte Standort für Ihren Informations-, Werbe- oder Verkaufsstand möglich ist.
Mit unserem bewährten One-Stop-Prinzip sind wir Ihnen hierzu gerne bei einer schnellen und kompetenten Abwicklung und professionellen Beratung (Standortberatung und -reservierung, Kosten, Informationen über die Auflagen, Ausnahmebewilligungen, Flyerverteilung usw.) behilflich. Der Bescheid bzw. Ausnahmegenehmigung selbst wird von der Magistratsabteilung 13, Verkehrsamt ausgestellt.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns ein E-Mail.
Es reicht ein formloses Ansuchen (E-Mail) mindestens 14 Tage vor Durchführung der entsprechenden Aktivität.
Ihr Ansuchen sollte folgende Punkte beinhalten:
- Um welchen Stand handelt es sich (Informations-, Werbe- oder Verkaufsstand)?
- Beschreibung der geplanten Aktivitäten im Zuge des Standbetriebs?
- Zeitraum (von-bis mit Datum und Uhrzeit) der geplanten Aktivitäten
- Angabe des gewünschten Standortes
- Angabe der gewünschten Fläche (in m2)
- Vorgesehene Aufbauten (Tische, Zelt, Bühne, usw.)
- Notwendige Anschlüsse für Strom (inkl. Anschlussleistungen in KW) oder Wasser
- Angabe der Rechnungs- und Bescheidadresse
- Angabe einer Ansprechperson mit Telefonnummer
| Anfallende Verwaltungsabgaben, Gebühren und sonstige Kosten | Kosten |
|---|---|
| Bewilligung/Bescheid für das Aufstellen eines Informations-, Werbe- oder Verkaufsstandes auf Gemeindestraßen |
67,70 Euro |
| Bewilligung/Bescheid für das Aufstellen eines Informations-, Werbe- oder Verkaufsstandes auf Bundes bzw. Landesstraßen |
68,43 Euro |
| Infrastrukturschacht (exklusive Kosten für Strom und Wasser) |
7,00 Euro |
| Für den Verbrauch von Strom oder Wasser ohne Zähler | 2,50 Euro |
| Für kommerziell genützte Flächen (gilt nicht für Vereine oder gemeinnützige Aktivitäten) |
1,50 Euro pro m2 und Tag |
| Verteilung von Flyern oder sonstigen Werbeartikel auf Gemeindestraßen |
67,70 Euro |
| Verteilung von Flyern oder sonstigen Werbeartikel auf Bundes bzw. Landesstraßen |
68,43 Euro |
| Eventuell Kosten für Ausnahmebewilligung von Fahrverboten | |
| Gebrauchsabgaben für kurzfristige Info- und Werbestände (abhängig vom Gebrauch d. Fläche und Kalenderwochen Mo-So) |
22,94 Euro/ und Kalenderwoche |
| Kontakt: | |
| Mag.a (FH) Claudia Vorisek Event Management Kultur Marketing Event Wiener Neustadt GmbH Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt Tel.: 02622/373-971, Fax: 02622/373-979 E-Mail: claudia.vorisek@wiener-neustadt.at |
Weiterführende Informationen:
Ausnahmebewilligung von Fahrverboten/Zufahrtsgenehmigungen
Link zur Gebrauchsabgabenverordnung
Öffentliche Plätze
