Informations-, Werbungs- und Verkaufsstände

Informations-, Werbungs- oder Verkaufsstände "im öffentlichen Raum" gelten laut Gesetz nicht als "Veranstaltungen", unterliegen aber dennoch der Genehmigung durch das Magistrat der Stadt Wiener Neustadt. Sie benötigen dazu eine behördliche Bewilligung gemäß §82 der Straßenverkehrsordnung 1960.


In einem ersten Schritt gilt es abzuklären, ob der von ihnen gewünschte Standort für Ihren Informations-, Werbe- oder Verkaufsstand möglich ist.

Mit unserem bewährten One-Stop-Prinzip sind wir Ihnen hierzu gerne bei einer schnellen und kompetenten Abwicklung und professionellen Beratung (Standortberatung und -reservierung, Kosten, Informationen über die Auflagen, Ausnahmebewilligungen, Flyerverteilung usw.) behilflich. Der Bescheid bzw. Ausnahmegenehmigung selbst wird von der Magistratsabteilung 13, Verkehrsamt ausgestellt.

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns ein E-Mail.

Es reicht ein formloses Ansuchen (E-Mail) mindestens 14 Tage vor Durchführung der entsprechenden Aktivität.

Ihr Ansuchen sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Um welchen Stand handelt es sich (Informations-, Werbe- oder Verkaufsstand)?
  • Beschreibung der geplanten Aktivitäten im Zuge des Standbetriebs?
  • Zeitraum (von-bis mit Datum und Uhrzeit) der geplanten Aktivitäten
  • Angabe des gewünschten Standortes
  • Angabe der gewünschten Fläche (in m2
  • Vorgesehene Aufbauten (Tische, Zelt, Bühne, usw.)
  • Notwendige Anschlüsse für Strom (inkl. Anschlussleistungen in KW) oder Wasser
  • Angabe der Rechnungs- und Bescheidadresse
  • Angabe einer Ansprechperson mit Telefonnummer

 

Anfallende Verwaltungsabgaben, Gebühren und sonstige Kosten Kosten
Bewilligung/Bescheid für das Aufstellen eines Informations-, Werbe- oder Verkaufsstandes
auf Gemeindestraßen
67,70 Euro
Bewilligung/Bescheid für das Aufstellen eines Informations-, Werbe- oder Verkaufsstandes
auf Bundes bzw. Landesstraßen
68,43 Euro
Infrastrukturschacht (exklusive Kosten für Strom und Wasser)

 7,00 Euro
pro Schacht und Tag

Für den Verbrauch von Strom oder Wasser ohne Zähler   2,50 Euro
 
Für kommerziell genützte Flächen
(gilt nicht für Vereine oder gemeinnützige Aktivitäten)
 1,50 Euro
pro mund Tag
Verteilung von Flyern oder sonstigen Werbeartikel auf
Gemeindestraßen
 67,70 Euro
Verteilung von Flyern oder sonstigen Werbeartikel auf
Bundes bzw. Landesstraßen
 68,43 Euro
 
Eventuell Kosten für Ausnahmebewilligung von Fahrverboten  
Gebrauchsabgaben für kurzfristige Info- und Werbestände
(abhängig vom Gebrauch d. Fläche und Kalenderwochen Mo-So)
 22,94 Euro/ und Kalenderwoche
 


 

Kontakt:  
Mag.a (FH) Claudia Vorisek
Event Management
Kultur Marketing Event Wiener Neustadt GmbH
Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/373-971, Fax: 02622/373-979
E-Mail: claudia.vorisek@wiener-neustadt.at


Weiterführende Informationen:

Ausnahmebewilligung von Fahrverboten/Zufahrtsgenehmigungen
Link zur Gebrauchsabgabenverordnung
Öffentliche Plätze

 

© 2010 Stadt Wiener Neustadt / Internetlösung von dieSchraube