Veranstaltung
In einem ersten Schritt gilt es herauszufinden, ob es sich bei Ihrer Veranstaltung im Sinne des NÖ-Veranstaltungsgesetzes um eine anzeigepflichtige Veranstaltung handelt. Unabhängig dabei ist, ob die Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche oder in einem Gebäude stattfindet.
Anzeigepflichtig sind demnach alle „öffentlich“ zugänglichen Veranstaltungen wie,
- alle Arten von öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen
- alle öffentlichen Theatervorstellungen und Filmvorführungen
sofern diese nicht ausdrücklich von den Bestimmungen des NÖ-Veranstaltungsgesetzes ausgenommen sind (Ausnahmen).
Erfüllt Ihre Veranstaltung einer dieser Kriterien und trifft keine Ausnahme zu, klicken Sie bitte auf „Öffentliche Veranstaltung“.
