Veranstaltung

In einem ersten Schritt gilt es herauszufinden, ob es sich bei Ihrer Veranstaltung im Sinne des NÖ-Veranstaltungsgesetzes um eine anzeigepflichtige Veranstaltung handelt. Unabhängig dabei ist, ob die Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche oder in einem Gebäude stattfindet.

Anzeigepflichtig sind demnach alle „öffentlich“ zugänglichen Veranstaltungen wie,

  • alle Arten von öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen
  • alle öffentlichen Theatervorstellungen und Filmvorführungen

sofern diese nicht ausdrücklich von den Bestimmungen des NÖ-Veranstaltungsgesetzes ausgenommen sind (Ausnahmen).

Erfüllt Ihre Veranstaltung einer dieser Kriterien und trifft keine Ausnahme zu, klicken Sie bitte auf „Öffentliche Veranstaltung“.

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