Ausnahmebewilligungen von Fahrverboten

Planen Sie eine Veranstaltung bzw. das Aufstellen eines Informations-, Werbungs- und Verkaufsstandes, dann sollten Sie sich erkundigen ob es diverse Fahrverbote, Gewichtsbeschränkungen o.ä. zu ihrem ausgewählten Standort gibt. Wenn dies der Fall ist, benötigen Sie gemäß § 45 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Ausnahmebewilligung.

Für die Ausstellung einer Bewilligung reicht ein formloses Ansuchen/E-Mail mindestens 14 Tage vor Durchführung der entsprechenden Aktivität an die Magistratsabteilung 13, Verkehrsamt. Dieses sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Um welche Art der Aktivität handelt es sich
  • Zeitraum (Datum, Uhrzeit) der geplanten Aktion
  • Wo (Standort) soll die Aktivität durchgeführt werden
  • Handelt es sich um die Aufhebung eines Fahrverbotes oder Gewichtsbeschränkung o.ä.
  • Bekanntgabe des(r) polizeilichen Fahrzeugkennzeichen(s), für welches die Ausnahmebewilligung gültig sein sollte
  • Bei LKW Gewichtsangaben
  • Angabe der Rechnungs- und Bescheidadresse
  • Angabe einer Ansprechperson + Telefonnummer

Anfallende Verwaltungsabgaben, Gebühren:
 

Bewilligung Kosten
Ausnahmebewilligung pro Fahrzeug (einmalige Fahrten) auf Gemeindestraßen 24,10 Euro
 
Ausnahmebewilligung pro Fahrzeug (mehrmalige Fahrten)
auf Gemeindestraßen
44,20 Euro
Ausnahmebewilligung pro Fahrzeug (einmalige Fahrten)
auf Bundes- und Landesstraßen
24,83 Euro
 
Ausnahmebewilligung pro Fahrzeug (mehrmalige Fahrten)
auf Bundes- und Landesstraßen
44,20 Euro
 


Kontakt:

Ferdinand Schrammel
Magistratsabteilung 13, Verkehrsamt
Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1, 3. Stock, 2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/373-416, Fax: 02622/373-323
E-Mail: ferdinand.schrammel@wiener-neustadt.at
 

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