Ausnahmebewilligungen von Fahrverboten
Planen Sie eine Veranstaltung bzw. das Aufstellen eines Informations-, Werbungs- und Verkaufsstandes, dann sollten Sie sich erkundigen ob es diverse Fahrverbote, Gewichtsbeschränkungen o.ä. zu ihrem ausgewählten Standort gibt. Wenn dies der Fall ist, benötigen Sie gemäß § 45 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Ausnahmebewilligung.
Für die Ausstellung einer Bewilligung reicht ein formloses Ansuchen/E-Mail mindestens 14 Tage vor Durchführung der entsprechenden Aktivität an die Magistratsabteilung 13, Verkehrsamt. Dieses sollte folgende Punkte beinhalten:
- Um welche Art der Aktivität handelt es sich
- Zeitraum (Datum, Uhrzeit) der geplanten Aktion
- Wo (Standort) soll die Aktivität durchgeführt werden
- Handelt es sich um die Aufhebung eines Fahrverbotes oder Gewichtsbeschränkung o.ä.
- Bekanntgabe des(r) polizeilichen Fahrzeugkennzeichen(s), für welches die Ausnahmebewilligung gültig sein sollte
- Bei LKW Gewichtsangaben
- Angabe der Rechnungs- und Bescheidadresse
- Angabe einer Ansprechperson + Telefonnummer
Anfallende Verwaltungsabgaben, Gebühren:
| Bewilligung | Kosten |
|---|---|
| Ausnahmebewilligung pro Fahrzeug (einmalige Fahrten) auf Gemeindestraßen | 24,10 Euro |
| Ausnahmebewilligung pro Fahrzeug (mehrmalige Fahrten) auf Gemeindestraßen |
44,20 Euro |
| Ausnahmebewilligung pro Fahrzeug (einmalige Fahrten) auf Bundes- und Landesstraßen |
24,83 Euro |
| Ausnahmebewilligung pro Fahrzeug (mehrmalige Fahrten) auf Bundes- und Landesstraßen |
44,20 Euro |
Kontakt:
Ferdinand Schrammel
Magistratsabteilung 13, Verkehrsamt
Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1, 3. Stock, 2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/373-416, Fax: 02622/373-323
E-Mail: ferdinand.schrammel@wiener-neustadt.at
