Werbeaktionen und Flugblätter
Für die Durchführung von Werbeaktionen sowie für die Verteilung von Flugblättern (Flyer) ist eine Bewilligung gemäß § 82 der Straßenverkehrsordnung 1960, erforderlich.
Für die Ausstellung einer Bewilligung reicht ein formloses Ansuchen/E-Mail mindestens 14 Tage vor Durchführung der entsprechenden Aktivität an die Magistratsabteilung 13, Verkehrsamt. Dieses sollte folgende Punkte beinhalten:
- Um welche Werbeaktion handelt es sich
- Zeitraum (Datum, Uhrzeit) der geplanten Aktion
- Wo (Standort) soll die Werbeaktion durchgeführt werden, wo soll die Verteilung der Flyer erfolgen
- Angabe der Rechnungs- und Bescheidadresse
- Angabe einer Ansprechperson + Telefonnummer
Flugblätter müssen bevor Sie zur Austeilung kommen, in der Hauptkanzlei des neuen Rathauses, Neuklosterplatz 1, gelocht werden.
| Anfallende Verwaltungsabgaben bzw. Gebühren: | |
| Bewilligung/Bescheid für die geplante Werbeaktion auf Gemeindestraßen |
78,20 Euro |
| Bewilligung/Bescheid für die geplante Werbeaktion auf Bundes bzw. Landesstraßen |
78,20 Euro |
Ausnahme:
Versammlungen jeglicher Art (Demonstrationen, Aufmärsche etc.) fallen nicht unter Werbeaktionen und sind bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt, Neunkirchner Straße 23 (Tel.: 02622/336-0) mindestens 24 Stunden vorher anzumelden.
Kontakt:
Ferdinand Schrammel
MA 13 - Verkehrsamt
Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1, 3. Stock, 2700 Wiener Neustadt
Tel: 02622/373-415, Fax: 02622/373-323
E-Mail: ferdinand.schrammel@wiener-neustadt.at
