Werbeaktionen und Flugblätter

Für die Durchführung von Werbeaktionen sowie für die Verteilung von Flugblättern (Flyer) ist eine Bewilligung gemäß § 82 der Straßenverkehrsordnung 1960, erforderlich.

Für die Ausstellung einer Bewilligung reicht ein formloses Ansuchen/E-Mail mindestens 14 Tage vor Durchführung der entsprechenden Aktivität an die Magistratsabteilung 13, Verkehrsamt. Dieses sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Um welche Werbeaktion handelt es sich
  • Zeitraum (Datum, Uhrzeit) der geplanten Aktion
  • Wo (Standort) soll die Werbeaktion durchgeführt werden, wo soll die Verteilung der Flyer erfolgen
  • Angabe der Rechnungs- und Bescheidadresse
  • Angabe einer Ansprechperson + Telefonnummer

Flugblätter müssen bevor Sie zur Austeilung kommen, in der Hauptkanzlei des neuen Rathauses, Neuklosterplatz 1, gelocht werden.

Anfallende Verwaltungsabgaben bzw. Gebühren:  
Bewilligung/Bescheid für die geplante Werbeaktion
auf Gemeindestraßen
78,20 Euro
 
Bewilligung/Bescheid für die geplante Werbeaktion
auf Bundes bzw. Landesstraßen
78,20 Euro

 

 Ausnahme:

Versammlungen jeglicher Art (Demonstrationen, Aufmärsche etc.) fallen nicht unter Werbeaktionen und sind bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt, Neunkirchner Straße 23 (Tel.: 02622/336-0) mindestens 24 Stunden vorher anzumelden.

 

Kontakt:

Ferdinand Schrammel
MA 13 - Verkehrsamt
Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1, 3. Stock, 2700 Wiener Neustadt
Tel: 02622/373-415, Fax: 02622/373-323
E-Mail: ferdinand.schrammel@wiener-neustadt.at 

 

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